Zurück zur Übersicht

Arbeits- & Ausbildungsrecht: Deine Rechte und Pflichten im Job

Veröffentlicht am: 31.07.2024
Arbeitsrecht Ausbildungsrecht Mitbestimmung BBiG
Arbeits- & Ausbildungsrecht: Deine Rechte und Pflichten im Job

1. Das Ausbildungsverhältnis: Spezielle Regeln für den Start

Die Berufsausbildung ist durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, das die duale Ausbildung (Betrieb und Berufsschule) definiert.

  • Vertrag: Bei minderjährigen Azubis müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) mitunterschreiben. Eine zentrale Pflicht des Azubis ist die Sorgfaltspflicht. Beschädigt ein Azubi versehentlich (leichte Fahrlässigkeit) eine Maschine, haftet der Ausbildungsbetrieb.
  • Vergütung & Urlaub: Die Ausbildungsvergütung muss schrittweise ansteigen. Wird man im Urlaub krank, werden die Tage bei ärztlichem Nachweis nicht angerechnet.
  • Ende & Prüfung: Die Ausbildung endet automatisch mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Wer nicht besteht, kann auf Wunsch die Ausbildung verlängern. Es gibt keine gesetzliche Übernahmepflicht. Über die Prüfungszulassung entscheidet die zuständige Kammer (z.B. IHK). Im Abschlusszeugnis darf eine Beurteilung des Sozialverhaltens nur auf ausdrücklichen Wunsch enthalten sein.

2. Der Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten für alle

Auch für ausgelernte Fachkräfte gelten klare Regeln.

  • Arbeitszeit & Pausen: Für Volljährige regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Arbeitszeiten. Die reguläre Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Werktag. Bei mehr als 6 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause Pflicht. Für Jugendliche unter 18 Jahren schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) strengere Regeln vor: max. 8 Stunden Arbeit und bei über 6 Stunden Arbeit 60 Minuten Pause.
  • Probezeit & Kündigung: Die Probezeit darf max. 6 Monate dauern. In dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Danach gilt das Kündigungsschutzgesetz (in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern), und die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen.
  • Kündigungsschutz: Azubis können nach der Probezeit nicht mehr ordentlich gekündigt werden.

3. Mitbestimmung: Die Stimme der Belegschaft

Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Interessen durch gewählte Gremien vertreten zu lassen.

  • Betriebsrat (BR): Alle Mitarbeiter ab 16 Jahren dürfen wählen. Der BR hat Mitbestimmungsrechte (z.B. bei Betriebsferien) und muss parteipolitisch neutral bleiben. Zwischen ihm und dem Arbeitgeber geschlossene Betriebsvereinbarungen gelten für alle Arbeitnehmer des Betriebs.
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Kann gewählt werden, wenn es mindestens 5 Jugendliche unter 18 oder Azubis im Betrieb gibt. Ein 17-jähriger Azubi darf wählen, ein 19-jähriger Azubi kann gewählt werden.
  • Tarifverträge: Werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Der Beitritt zu einer Gewerkschaft ist freiwillig. Ein Entgelttarifvertrag regelt die Höhe der Vergütung, ein Manteltarifvertrag regelt z.B. die Urlaubsdauer. Tarifliche Regelungen dürfen Gesetzen nicht widersprechen. Um Forderungen Nachdruck zu verleihen, kann zu einem Warnstreik aufgerufen werden.

Teste dein Wissen!

Du hast die Lektion durchgearbeitet? Überprüfe jetzt mit diesem gezielten Quiz, ob du die wichtigsten Fakten verinnerlicht hast.

Quiz mit 84 Fragen starten