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Wirtschaft & Unternehmen: Die Grundlagen für den Durchblick

Veröffentlicht am: 24.07.2024
Wirtschaft Unternehmen BWL Vertragsrecht
Wirtschaft & Unternehmen: Die Grundlagen für den Durchblick

1. Das Unternehmen und seine Ziele

Ein profitorientiertes Unternehmen agiert nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip. Sein oberstes Ziel ist die Maximierung des Gewinns. Erwirtschaftet ein Unternehmen Gewinne, sagt man, es schreibt "schwarze Zahlen". Verzeichnet es hingegen "negative Ergebnisse", macht es Verluste. Die Gründung eines Unternehmens erfordert Startkapital. Private Ersparnisse, die ein Gründer einbringt, nennt man Eigenkapital. Eine wichtige persönliche Eigenschaft für Gründer ist die Fähigkeit, sich Ziele zu setzen und diese konsequent zu verfolgen.

2. Aufbau und Funktionsbereiche

Ein Industriebetrieb gliedert sich in verschiedene Funktionsbereiche:

  • Beschaffung (Einkauf): Gehört zum kaufmännischen Sektor und ist für den Materialeinkauf verantwortlich.
  • Produktion (Fertigung): Gehört zum produzierenden Sektor und ist für die termingerechte Herstellung der Produkte und die Qualitätsüberwachung zuständig.
  • Logistik: Steuert den gesamten Material- und Warenfluss vom Lieferanten bis zum Kunden.
  • Absatz (Marketing & Vertrieb): Kümmert sich um die Vermarktung und den Verkauf der Produkte.

Wenn ein Unternehmen nicht alles selbst herstellt, sondern Teile von Zulieferern bezieht, nennt man das (zwischenbetriebliche) Arbeitsteilung.

3. Wirtschaftliche Einordnungen

  • Wirtschaftssektoren: Man unterscheidet den primären (Urproduktion), sekundären (Industrie) und tertiären Sektor. Eine Versicherungsgesellschaft ist ein typisches Unternehmen des Dienstleistungssektors.
  • Güterarten: Güter für Endverbraucher nennt man Konsumgüter (z.B. Fahrräder). Man unterscheidet hierbei Verbrauchsgüter (einmalige Nutzung, z.B. Papiertaschentücher) und Gebrauchsgüter (mehrmalige Nutzung).
  • Fertigungsarten: Die Produktion kann als Einzelfertigung (Unikate wie ein Maßanzug) oder als Serien-/Massenfertigung erfolgen.
  • Standortfaktoren: Die Wahl des Standorts hängt von der Branche ab. Für ein Kieswerk sind Rohstoffe entscheidend, für eine Textilfabrik die Lohnkosten und für eine Kfz-Werkstatt die Nähe zum Kunden.

4. Rechtliche Grundlagen: Vertragsrecht & Verbraucherschutz

Das Zusammenleben und Wirtschaften wird durch Gesetze geregelt.

  • Vertragsrecht (BGB): Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme. Die meisten Verträge (Kauf, Miete etc.) sind zweiseitig. Eine Kündigung ist hingegen ein einseitiges Rechtsgeschäft, das keine Zustimmung der Gegenseite braucht. Bei einem Kreditvertrag werden die Parteien als Gläubiger und Schuldner bezeichnet. Ein Kauf im Internet ist ein Fernabsatzvertrag. Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig; Verträge über hohe Summen werden erst durch die Genehmigung der Eltern gültig.
  • Verbraucherschutz: Gesetze wie das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) oder die Pflicht zur Preisauszeichnung schützen Konsumenten. Unabhängige Informationen bietet z.B. die Stiftung Warentest. Bei Verträgen mit finanziellem Risiko (z.B. Mobilfunkvertrag) wird oft die Bonität bei der Schufa geprüft.

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