Frage 1 von 30
Fragen-ID: ki_034
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Ein Arbeitgeber plant die Einführung einer neuen Software zur Erfassung der Arbeitszeiten und zur Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter. Welches Recht hat der Betriebsrat in diesem Fall gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)?
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