Frage 1 von 30
Fragen-ID: ki_034
Ein Arbeitgeber plant die Einführung einer neuen Software zur Erfassung der Arbeitszeiten und zur Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter. Welches Recht hat der Betriebsrat in diesem Fall gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)?