maf-wissen.de
Zentrale
Übungen
Lektionen
Bestenliste
Neuigkeiten
Über das Projekt
Frage 1 von 100
Fragen-ID: wiso_109
Welche Regelung zum Erholungsurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrIG) verankert?
Der Urlaub muss zwingend als eine zusammenhängende Periode (z.B. 6 Wochen) gewährt werden.
Der Arbeitgeber legt den Urlaub fest, muss aber die Wünsche des Arbeitnehmers beachten.
Ein freiwilliger Verzicht auf Urlaubstage muss finanziell vom Arbeitgeber ausgeglichen werden.
Der Arbeitgeber darf den genehmigten Urlaub jederzeit aus betrieblichen Gründen widerrufen.
Nicht genommener Urlaub verfällt immer am 31.12. des Jahres.
Antwort abgeben
Übung beenden